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Bestimmen Sie den Mietwert Ihrer Immobilie

Kündigung Ihres Mieters in Dublin – Ein Musterbrief von UpperKey

Schreiben eines Kündigungsschreibens für eine Immobilie in Dublin

Es gibt genauso viele Gründe, warum ein Vermieter versuchen würde, ein Mietverhältnis mit seinem Mieter zu beenden, wie es für einen Mieter gibt, es mit seinem Vermieter zu beenden. Das Verfahren in Dublin unterliegt, wie in ganz Irland, einer strengen Gesetzgebung. Wir werden versuchen, die wesentlichen Teile in diesem Handbuch abzudecken. Es enthält Beispiele für jedes Musterschreiben, mit dem ein Mieter in Dublin gekündigt wird, und Schreiben, die die Mieterkündigung an den Vermieter (Muster) in Dublin zeigen.


Registrierung eines Mietverhältnisses in Dublin, Irland

In Irland müssen Vermieter fast alle Wohnungsmietverträge beim Residential Tenancies Board (RTB) registrieren. Die wenigen Ausnahmen sind wie folgt:

· Geschäftsvermietung

· Ferienvermietung

· Ehemals mietpreisgebundene Immobilien

· Langfristige Pachtverhältnisse

· Immobilien, die von der unmittelbaren Familie des Vermieters bewohnt werden

· Sozialwohnungen

· Beschäftigungsbezogene Vermietung

· Studentenspezifische Unterkunft

· Mietverhältnisse in der Wohnung des Vermieters


Kündigung Ihres Mieters in Dublin – Ein Musterbrief von UpperKey

Regeln und Vorschriften für Wohnungsmieten in Dublin, Irland

Der Residential Tenancies Act 2004 legt die Regeln und Vorschriften für die Verwaltung von Mietverhältnissen in Irland fest. Jedes Mietverhältnis kann online oder postalisch mit dem RTB-Mietermeldeformular beantragt werden. Das RTB verwaltet auch alle Streitigkeiten, die sich aus missbräuchlichen Mietverhältnissen oder Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern ergeben. Für die Streitbeilegung können Gebühren anfallen, je nachdem, wie der Fall ausgeht und wie die endgültige Lösung erreicht wird. Sie liefern auch eine vollständige Ressource mit Beispielen für jede Art von Brief vom Vermieter an den Mieter, der ein Mietverhältnis in Dublin beendet.


Durchführung einer mietvertragsauflösung

Sowohl der Mieter als auch der Vermieter können ein Mietverhältnis kündigen. Es gibt unterschiedliche Verfahren für jede Art der Kündigung und Gesetze, die Vermieter und Mieter befolgen müssen.

Zu beachten sind vor allem die Kündigungsfrist, das Kündigungsschreiben, das Kündigungsrücksendeformular und die jeweils geltenden Bedingungen.

· Eine Kündigung muss nicht ausgesprochen werden, wenn die Laufzeit des Mietvertrags abgelaufen ist.

· Beabsichtigt ein Mieter, das Mietverhältnis nach Ablauf der Erstmietzeit fortzusetzen, muss er dies dem Vermieter innerhalb von ein bis drei Monaten vor Beendigung des Erstvertrages mitteilen.

· Wenn ein Mietverhältnis beendet werden soll, muss der Gegenseite eine gültige Kündigung durch denjenigen zugestellt werden, der das Mietverhältnis beenden möchte.


Wenn der Vermieter dem Mieter die Kündigung zustellt

Wenn ein Mietverhältnis länger als 6 Monate gedauert hat, muss der Vermieter dem Mieter eine Kündigung zustellen und auch ein Kündigungsrücksendeformular ausfüllen. Eine gültige Kündigung bedarf der Schriftform. Der Vermieter oder sein Bevollmächtigter muss es unterzeichnen und das Datum der Zustellung angeben. Hat das Mietverhältnis länger als 6 Monate gedauert, muss in der Kündigung der Kündigungsgrund angegeben werden. Ab dem Datum der Kündigung hat der Mieter 24 Stunden Zeit zum Auszug. Wenn es ein Problem mit der Kündigung gibt, dann muss es mit dem angesprochen werden


Residential Tenancies Board innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt.

Die Kündigung ist dem Mieter persönlich zuzustellen, in der Mietsache zu hinterlassen oder an der Mietsache auszuhängen. Die Kündigung kann dem Mieter auch außerhalb der Wohnung zugestellt werden.


Vorgegebene Kündigungsfristen des Vermieters gegenüber dem Mieter

Die Dauer des Mietverhältnisses bestimmt die Kündigungsfristen:

· 28 Tage Kündigungsfrist – weniger als 6 Monate Mietdauer

· 90 Tage Kündigungsfrist – 6 Monate bis 1 Jahr Mietdauer

· 120 Tage Kündigungsfrist – 1 Jahr bis 3 Jahre Mietdauer

· 180 Tage Kündigungsfrist – 3 Jahre bis 7 Jahre Mietdauer

· 196 Tage Kündigungsfrist – 7 Jahre bis 8 Jahre Kündigungsfrist

· 224 Tage Kündigungsfrist – länger als 8 Jahre Mietdauer


Berechtigte Gründe für die Kündigung eines Mietverhältnisses

Dies sind die konkreten Gründe, die für Mietverhältnisse gelten, die länger als 6 Monate, aber nicht länger als 4 Jahre dauern. Die Kündigung muss einen triftigen Kündigungsgrund enthalten. Der Grund muss sich auf einen der folgenden Punkte beziehen:

· Ein Mieter kommt seinen Mietverpflichtungen nicht nach

· Der Vermieter beabsichtigt, die Immobilie innerhalb von 3 Monaten zu verkaufen

· Die Immobilie ist für die Bewohner nicht mehr geeignet

· Das Anwesen muss geräumt werden, um eine umfassende Renovierung durchzuführen

· Nutzungsänderung der Immobilie

Weiter unten auf der Seite finden Sie Beispiele für Briefe mit der Aufschrift „So geben Sie Mietern eine Kündigung“ in Dublin.


Eidesstattliche Erklärung

In bestimmten Situationen muss der Vermieter zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung mit abgeben


Kündigung.

· Wenn der Vermieter beabsichtigt, die Immobilie innerhalb von 9 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses zu verkaufen.

· Wenn der Vermieter plant, die Immobilie für den Beruf eines Familienmitglieds zu nutzen.


Gesetzliche Erklärungen müssen einem bestimmten Format folgen und in Anwesenheit eines Commissioner for Oaths, Practicing Solicitor, Notary Public oder Peace Commissioner unterzeichnet werden.


Musterbriefe für die Kündigung vom Vermieter an den Mieter

Das Residential Tenancies Board stellt alle folgenden Musterbriefe und -mitteilungen auf der Seite Beendigung eines Mietverhältnisses > Kündigungsmitteilungen zur Verfügung. Dieses Ressourcenzentrum sollte jedes Muster eines Kündigungsschreibens an einen Mieter enthalten, in dem er darum bittet, dass er aus einer Immobilie in Dublin auszieht.

1. Kündigung eines Mietverhältnisses innerhalb der ersten 6 Monate

2. Kündigung eines Mietverhältnisses vor Beginn eines weiteren Teil 4 Mietverhältnisses

3. Für Mietrückstände

4. Bei Verletzung der Pflichten des Mieters

5. Für asoziales Verhalten

Plus: die 7-tägige Kündigungsfrist für asoziales Verhalten

6. Der Vermieter benötigt Wohnraum zur eigenen oder familiären Nutzung

7. Der Vermieter beabsichtigt, die Wohnung zu verkaufen

8. Der Vermieter beabsichtigt eine wesentliche Sanierung oder Renovierung

9. Nutzungsänderung der Wohnung

10. Die Wohnung ist den Wohnbedürfnissen des Mieters nicht mehr angemessen

11. Kündigung bei studentischem Wohnen


Wenn der Mieter dem Vermieter die Kündigung zustellt

Eine gültige Kündigung muss schriftlich erfolgen, vom Mieter unterschrieben sein und das Datum der Zustellung enthalten. Außerdem muss ein Kündigungstermin angegeben werden. In der Mitteilung muss angegeben werden, dass alle Fragen zu ihrer Gültigkeit innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt der Mitteilung an das Residential Tenancies Board weitergeleitet werden müssen. Das Kündigungsschreiben (für Dublin) oder die Kündigung des Mietverhältnisses kann dem Vermieter persönlich zugestellt oder an die Kontaktadresse des Vermieters hinterlassen oder per Post geschickt werden. Ein Kündigungsgrund muss vom Mieter nicht angegeben werden, es sei denn, die Kündigung beruht auf einer Pflichtverletzung des Vermieters oder die Kündigungsfrist beträgt nur 7 Tage. Ein Mietverhältnis gilt als beendet, wenn ein Mieter die Wohnung ohne angemessene Kündigungsfrist verlassen hat und mit der Miete im Rückstand ist.


Kündigungsfristen für den Mieter gegenüber dem Vermieter festgelegt

· 28 Tage – weniger als 6 Monate Mietdauer

· 35 Tage – 6 Monate bis 1 Jahr Mietdauer

· 42 Tage – 1 Jahr bis 2 Jahre Mietdauer

· 56 Tage – 2 Jahre bis 4 Jahre Mietdauer

· 84 Tage – 4 Jahre bis 8 Jahre Mietdauer

· 112 Tage – länger als 8 Jahre Mietdauer


Musterbriefe für die Kündigung vom Mieter an den Vermieter

Das Residential Tenancies Board stellt alle folgenden Musterbriefe und -mitteilungen auf der Seite Beendigung eines Mietverhältnisses > Kündigungsmitteilungen zur Verfügung.


Für weitere und vollständige Einzelheiten zum Miet- und Vermieterprozess erhalten Sie die vollständigen und korrekten Informationen unter:

· Bürgerinformation > Wohnen > Wohnung mieten

Vorstand für Wohnungsmieten > Beendigung eines Mietverhältnisses

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